Das Polizeifahrzeug habe für diese Strecke 58 Sekunden benötigt, sei mithin eine Geschwindigkeit von durchschnittlich 160 km/h gefahren. Weil der Beschuldigte auf der fraglichen Strecke nicht sichtbar gewesen sei, sei von einem (zwar eher unwahrscheinlichen, aber in dubio anzunehmenden) Abstand von 800 Metern zum Polizeifahrzeug auszugehen. Denn bei einer in dubio angenommenen Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h könne in 58 Sekunden eine Strecke von 1‘772 Metern befahren werden.