Schliesslich habe die dritte Sat-Speed-Sequenz die Fahrt des Polizeifahrzeugs ab Ortsausgang Kreuzweg bis Hindelbank aufgenommen. Der Beschuldigte sei auf dieser Videosequenz nicht zu sehen. Die Polizistin E.________ habe den Beschuldigten jedoch in der Ferne noch erkennen können, weshalb sie die Aufnahme überhaupt getätigt habe. Zwischen der zweiten und der dritten Videosequenz habe der Beschuldigte folglich einen erheblichen Vorsprung herausfahren können. Die Distanz zwischen dem Ortsausgang Kreuzweg und Hindelbank betrage ca. 2.6 km. Das Polizeifahrzeug habe für diese Strecke 58 Sekunden benötigt, sei mithin eine Geschwindigkeit von durchschnittlich 160 km/h gefahren.