7 fahrt durch Rohrmoos/Kreuzweg nicht verringert worden. Daher sei von einer Geschwindigkeitsüberschreitung des Beschuldigten von mindestens 25 km/h auszugehen. Beim kurvigen und unübersichtlichen Strassenabschnitt durch Rohrmoos habe der Beschuldigte zudem seine Geschwindigkeit nicht den Strassen- und Sichtverhältnissen der Ortschaft angepasst (pag. 294 f., S. 15 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Schliesslich habe die dritte Sat-Speed-Sequenz die Fahrt des Polizeifahrzeugs ab Ortsausgang Kreuzweg bis Hindelbank aufgenommen.