203 f.): […] indem der Beschuldigte mit seinem Motorrad Honda ________, nachdem seine Fahrweise bereits zuvor aufgefallen war (Fahren von Schlangenlinien, Überholen mit starker Beschleunigung, Nichtanzeigen von Richtungswechseln), einerseits die signalisierten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten besonders krass missachtete und andererseits die von ihm gefahrenen Tempi den konkreten Umstän-