2. A.________ sei schuldig zu erklären der groben Verletzung von Verkehrsregeln, mehrfach begangen am 10.06.2015 auf der Fahrt Burgdorf-Rohrmoos-Kreuzweg-Hindelbank als Lenker eines Motorrads, indem er 2.1 auf der Strecke Burgdorf-Rohrmoos die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts um ca. 56 km/h überschritt; 2.2 in Rohrmoos die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts um ca. 25 km/h überschritt und die Geschwindigkeit nicht den Strassen- und Sichtverhältnissen anpasste;