Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 9.11.2017 Folgendes (pag. 384): 1. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 17. November 2016 in Rechtskraft erwachsen ist 1.1 soweit A.________ schuldig erklärt wurde 1.1.1 der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln, begangen am 10.06.2015 auf der Fahrt von Hindelbank via Lyssach nach Burgdorf (vgl. Urteil Ziff. 2.1-2.3),