Rechtsanwalt B.________ beantragte, den Beschuldigten der (einmaligen) groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 10.6.2015, zu verurteilen und ihn angemessen zu bestrafen. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien dem Staat aufzuerlegen und dem Beschuldigten seien die oberinstanzlich angefallenen Anwaltskosten zu entschädigen (pag. 347 f.).