Davon sind 8 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 14 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 9‘680.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 7‘523.75, insgesamt bestimmt auf CHF 17‘203.75 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 10‘700.00). […] II. [Amtliche Entschädigung] III.