2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, werden dem Gesuchsteller zur Bezahlung auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Gesuchsteller Rechtsanwalt X.________ - der Gesuchsgegnerin Oberrichterin Y.________ Bern, 15. August 2017 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident: Oberrichter Vicari Die Gerichtsschreiberin: Segessenmann