Es habe die Gesuchsgegnerin in dem Beschwerdeverfahren BK 17 12 sofort in den Ausstand zu treten. – unter Kosten- und Entschädigungsfolge – Zur Begründung bringt der Gesuchsteller vor, bei der derzeitigen Besetzung der Beschwerdekammer im Verfahren BK 17 263 hätten die langjährigen Berufskollegen über die Stichhaltigkeit eines Strafantrages gegen andere langjährige Berufskollegen zu entscheiden. Oberrichterin Y.________ (nachfolgend Gesuchsgegnerin) sei daher befangen. Die endgültige Besetzung im Beschwerdeverfahren BK 17 263 habe durch den Grossen Rat zu erfolgen (pag. 5 ff.).