Weiter zu prüfen ist, ob der vom Gesuchsteller eingereichte Zeitungsartikel über eine Chinareise des Gesuchsgegners und Oberrichter C.________ den Anschein der Befangenheit aufgrund besonderer Freundschaft erwecken könnte. Dies ist nach Ansicht der Kammer zu verneinen. Aus dem Zeitungsartikel und der Stellungnahme des Gesuchsgegners ergibt sich, dass es sich bei den Teilnehmern der Chinareise zwar nicht um eine Delegation des Obergerichts des Kantons Bern gehandelt hatte und die Aufwendungen privat finanziert wurden. Die Reise war jedoch beruflich be-