4 oder rechtlichen Fragen. Im Beschwerdeverfahren ist zu beurteilen, ob die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen die angezeigten Mitglieder der Beschwerdekammer zu Recht nicht an die Hand genommen hat bzw. ob die Erwägungen im betroffenen Entscheid als ehrverletzend zu beurteilen sind. Im Disziplinarverfahren ist hingegen das Verhalten des Gesuchstellers in einem Zivilprozess zu beurteilen.