4. Mit Verfügung vom 2. August 2017 forderte die Verfahrensleitung den Gesuchsgegner auf, zu den Schlussbemerkungen des Gesuchstellers Stellung zu nehmen (pag. 53). Mit Schreiben vom 3. August 2017 führte der Gesuchsgegner aus, dass der damalige Generalsekretär, Oberrichter C.________ sowie der Justizinspektor an der Reise teilgenommen hätten. Ein weiteres Mitglied der Geschäftsleitung sei aus privaten Gründen verhindert gewesen. Hintergrund der Reise sei seine Amtszeit als Obergerichtspräsident gewesen, während der die Justizreform umgesetzt worden sei.