2. Mit Verfügung vom 13. Juli 2017 wurde dem Gesuchsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt (pag. 23). Diese nahm er mit Eingabe vom 17. Juli 2017 wahr. Der Gesuchsgegner bringt vor, er führe in seiner Funktion als Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde ein Verfahren gegen den Gesuchsteller, da aufgrund der Akten nicht offensichtlich gewesen sei, dass keine Verletzung der Berufsregeln vorliege. Da auch in dieser Sache ein Ausstandsverfahren gegen ihn hängig sei, habe noch kein Entscheid ergehen können.