In beiden Verfahren sei zu prüfen, ob ihm zu Recht vorgehalten werden könne, er habe eine unwahre Urkunde verwendet bzw. er habe unwahr vorgetragen (pag. 7). Komme hinzu, dass bei der derzeitigen Besetzung der Beschwerdekammer im Verfahren BK 17 263 die langjährigen Berufskollegen über die Stichhaltigkeit eines Strafantrages gegen andere langjährige Berufskollegen zu entscheiden hätten. Die endgültige Besetzung im Beschwerdeverfahren BK 17 263 habe durch den Grossen Rat zu erfolgen (pag. 7).