Zur Begründung bringt der Gesuchsteller vor, dass derzeit ein Disziplinarverfahren gegen ihn bei der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern hängig sei. Dieses Disziplinarverfahren werde von Oberrichter B.________ (nachfolgend Gesuchsgegner) geleitet. Die Sachverhalte der beiden Verfahren würden sich überschneiden. In beiden Verfahren sei zu prüfen, ob ihm zu Recht vorgehalten werden könne, er habe eine unwahre Urkunde verwendet bzw. er habe unwahr vorgetragen (pag. 7).