1. Zu gemeinnütziger Arbeit von 40 Stunden. Die gemeinnützige Arbeit wird anstelle einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 300.00, angeordnet. Der Vollzug der gemeinnützigen Arbeit wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 18 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘500.00. 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 800.00.