Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 5.5.2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ von der Anschuldigung des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, angeblich begangen im Zeitraum vom 11.9.2014 bis am 11.9.2015 in B.________(Ortschaft), ohne Ausrichtung einer persönlichen Entschädigung und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 500.00, an den Kanton Bern, freigesprochen wurde; 2. Bezüglich des Widerrufsverfahrens: