Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten wurden auf insgesamt CHF 2‘000.00 festgelegt, wobei CHF 500.00 für den Freispruch betreffend die Anschuldigung des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen rechtskräftig ausgeschieden wurden (pag. 71). Bei diesem Ausgang des Verfahrens hat der Beschuldigte die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘500.00 zu tragen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens tragen die Parteien nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens (Art. 428 Abs. 1 StPO). Im Rechtsmittelverfahren