mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, vom 27.11.2012 wegen missbräuchlicher Verwendung von Ausweisen und/oder Kontrollschildern, begangen am 06.09.2012, wegen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung, begangen am 06.09.2012, sowie wegen Fahrens ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder, begangen am 06.09.2012, zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 180.00, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie einer Busse von CHF 200.00 verurteilt. Weil es sich vorliegend nicht um einschlägige Vorstrafen handelt, wirkt sich das Vorleben