13. Konkrete Strafzumessung (Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte, Art. 169 StGB) 13.1 Tatkomponenten Der Beschuldigte setzte sich zwischen dem 11.9.2014 und 11.9.2015 über die amtlich verfügte Verdienstpfändung hinweg, obwohl er in der Lage gewesen wäre, die gepfändete Verdienstquote von monatlich CHF 250.00 an das Betreibungsamt zu leisten. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs wiegt leicht, zumal bei der betreibenden Gläubigerin ein Schaden von CHF 559.20 entstand.