Er wäre gestützt auf die obgenannten Feststellungen in der Lage gewesen, die gepfändete Verdienstquote von monatlich CHF 250.00 zu bezahlen. Der Beschuldigte tat dies nicht und verfügte damit eigenmächtig über die amtlich gepfändete Verdienstquote. Wie er diesen Betrag genau verbrauchte, ist nach Ansicht der Kammer unerheblich. Wesentlich ist einzig, dass er die gepfändete Verdienstquote effektiv erzielte, dem Betreibungsamt jedoch nicht zukommen liess und er damit seine Gläubigerin schädigte. Der Gläubigerin wurde ein Verlustschein in der Höhe von CHF 559.20 ausgestellt (pag. 31).