97, S. 18 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Massgebend für die Feststellung, ob der Verdienst aus selbständigem Erwerb den Notbedarf überschritten hat, ist bei der Pfändung eines festen Monatsbetrages nicht das Einkommen jedes einzelnen Monats, sondern der während der ganzen Pfändungsdauer erzielte durchschnittliche Monatsverdienst (BGE 96 IV 111 E. 3; BGE 102 IV 248 E. 2a; Urteil des Bundesgerichts 6S.454/2005 vom 11.1.2006 E. 1). Dem Schuldner wird somit zugemutet, in einkommensstarken Monaten im