___ 58% beisteuerte. Nach dem Gesagten resultiert die folgende Berechnung des Existenzminimums des Beschuldigten: Monatliches Nettoeinkommen des Beschuldigten (42%) CHF 2'192.95 Monatliches Nettoeinkommen der Ehefrau (58%) CHF 3'015.40 Monatliches Gesamtnettoeinkommen der Ehegatten (100%) CHF 5'208.35