Daraus resultiert in der Zeit vom 11.9.2014 bis zum 11.9.2015 ein durchschnittliches Nettoeinkommen des Beschuldigten von insgesamt CHF 2‘192.95. Die Ehegatten erzielten damit zwischen dem 11.9.2014 und dem 11.9.2015 ein gemeinsames monatliches Nettoeinkommen von CHF 5‘208.35 (CHF 2‘192.95+CHF 3‘015.40), wobei der Beschuldigte mit seinem Nettoeinkommen rund 42% und C.________ 58% beisteuerte.