Zusätzlich vom Betreibungsamt berücksichtigt wurden monatliche Ausgaben für Heizungskosten von insgesamt CHF 150.00 (pag. 19). Es ist folglich in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz davon auszugehen, dass der Beschuldigte gegenüber dem Betreibungsamt die bezahlten durchschnittlichen Heizungskosten belegen konnte, weshalb ihm der Betrag von monatlich CHF 150.00 angerechnet werden kann.