vgl. Jahresrechnung 2014, Position 2880) bzw. für das Jahr 2015 total CHF 1‘089.00 (CHF 196.00 Liegenschaftssteuer, CHF 241.00 Gebäudeversicherung, CHF 652.00 Grundgebühren; vgl. Steuererklärung 2015, Formular 7) ausgewiesen. Für die fragliche Zeitspanne sind dem Beschuldigten folglich öffentlich-rechtliche Abgaben von monatlich CHF 90.90 ([4xCHF 91.15]+[8xCHF 90.75]/12) hinzuzurechnen. Unterhaltskosten für die Liegenschaft sind abgesehen von den Kosten für den Kaminfeger im Jahr 2014 in der Höhe von CHF 433.85 (CHF 315.60, CHF 118.25; vgl. Jahresrechnung 2014, Position 2880) keine erstellt. Höhere Unterhaltskosten machte der Beschuldigte weder geltend noch belegte er diese.