Es kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 87 f., S. 8 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Beschuldigte besitzt insgesamt drei Liegenschaften. Als Zuschlag zum monatlichen Grundbetrag werden jedoch nur die Kosten der selbstbewohnten Liegenschaft berücksichtigt (Ziff. II.1 Beilage 1 zum KS B1). Die selbstbewohnte Liegen-