Der Beschuldigte ist selbständig erwerbend. Seine Ehefrau, C.________, arbeitet zu 60% in einem Anstellungsverhältnis (vgl. Steuererklärung 2015, Formular 6). Gestützt auf die Steuererklärung 2015 und die Jahresrechnungen 2014, 2015 kann dem Beschuldigten für das Jahr 2014 ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 1‘016.20 (Unternehmensergebnis CHF 12‘194.25/12) bzw. im Jahr 2015 von CHF 1‘307.50 (Unternehmensergebnis CHF 15‘689.80/12) nachgewiesen werden. C.________ verdiente im Jahr 2014 monatlich netto CHF 3‘005.90 (CHF 36‘071.00/12) und im Jahr 2015 CHF 3‘020.15 (CHF 36‘242.00/12).