7 Ehepaaren, zwei in einer Partnerschaft lebenden Personen oder einem Paar mit Kindern (Grundbetrag: CHF 1‘700.00) unterschieden (vgl. Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern ABS 13 405 vom 13.1.2014 E. 12). Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass das Existenzminimum nur die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes effektiv notwendigen und nicht die dazu theoretisch benötigten Ausgaben umfasst.