Die Höhe des betreibungsrechtlichen Existenzminimums richtet sich dabei nach dem Grundbetrag für die allgemeinen Bedürfnisse wie Nahrung, Kleider, Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt, Wohnungseinrichtung, Beleuchtung, Kochstrom/Gas, Kulturelles. Der Grundbetrag wurde in Ziff. I der erwähnten Richtlinien aufgrund der Familiengrösse verbindlich festgelegt (vgl. Beilage 1 zum KS B1).