Er äusserte sich zu seinen familiären und gesundheitlichen Umständen (zu seiner psychischen Erkrankung sowie jener seiner Kinder, zur Arbeitslosigkeit seiner Kinder, zur Armut, zu den nicht bezogenen Sozialhil- fe- oder Krankentaggeldbezügen, zum Kauf und Verkauf von Häusern etc.) und schilderte einen Schaden an seinem Peugeot und dessen Folgen. Der Beschuldigte bemängelte, seine gesundheitlichen Probleme (Staublunge, Rückenprobleme, Probleme mit den Händen, psychische Erkrankung) seien im Urteil nicht berücksichtigt worden (pag. 76 f.; pag. 111 f.; pag. 141 f.; pag. 144; pag. 148 ff.; pag. 154 ff.).