Daraus resultiere ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4‘160.85 ([recte: CHF 4‘161.15]; Nettoeinkommen zzgl. Ausgaben des Beschuldigten mit Ausnahme des monatlichen Grundbetrags sowie der Heiz- und Nebenkosten, zzgl. Krankenkassenprämie von C.________ in der Höhe von CHF 249.00; vgl. pag. 91, S. 12 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ferner sei das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der Jahre 2014 und 2015 von C.________ in der Höhe von insgesamt CHF 3‘015.40 zu berücksichtigen.