weitere Sozialbeiträge (Unfallversicherung, Krankentaggeld, AHV) CHF 1‘658.80 unumgängliche Berufsauslagen (auswärtige Verpflegung) CHF 59.00 Die obgenannten Aufwendungen seien in den Jahresrechnung 2014 und 2015 des Beschuldigten bzw. bei der Berechnung des buchhalterischen Reingewinns als Ausgaben berücksichtigt worden. Konsequenterweise seien daher die monatlichen Aufwendungen für die Liegenschaft, die Sozialbeiträge (inkl. Krankenkassenprämien) sowie die Berufsauslagen dem Nettoeinkommen des Beschuldigten aufzurechnen. Daraus resultiere ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4‘160.85 ([recte: CHF 4‘161.15];