ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Monatliches Nettoeinkommen des Beschuldigten CHF 1‘210.40 abzüglich monatliche Ausgaben des Beschuldigten monatlicher Grundbetrag CHF 1‘700.00 Kinderzuschlag CHF 0.00 Hypothekarzins selbstbewohnte Liegenschaft CHF 583.20 öffentlich-rechtliche Abgaben und Unterhalt Liegenschaft CHF 127.30 Heiz- und Nebenkosten CHF 150.00 Krankenkassenprämie CHF 273.45