Der Beschuldigte bestreitet einzig, im fraglichen Zeitraum effektiv über die gepfändeten Beträge verfügt zu haben. Er behauptet, damals nicht in der Lage gewesen zu sein, die gepfändete Verdienstquote von monatlich CHF 250.00 an das Betreibungsamt zu bezahlen und dies dem Betreibungsamt telefonisch mitgeteilt zu haben.