gegen den Schuldner am 17.9.2014 eine Verdienstpfändung im Umfang von CHF 710.00 vom 11.9.2014 bis zum 11.9.2015 verfügt wurde. Aufgrund der Einsprache des Beschuldigten vom 27.9.2014 wurde am 27.10.2014 eine neue Pfändung vollzogen. Das Betreibungsamt verfügte am 19.11.2014 eine Verdienstpfändung von monatlich CHF 250.00, gültig ab sofort bis zum 11.9.2015. Der Beschuldigte wurde am 4.5.2015 und 11.9.2015 vom Betreibungsamt gemahnt. Der Beschuldigte bestreitet nicht, die Anzeigen betreffend Verdienstpfändung und die Mahnungen erhalten zu haben.