Mit Schreiben vom 04.05.2015, sowie vom 11.09.2015, wurde der Beschuldigte durch das Betreibungsamt für die ausstehenden Beträge gemahnt. In der Zeit vom 11.09.2014 bis 11.09.2015 hat der Beschuldigte die gepfändeten Lohnquoten nicht einbezahlt und auch nicht belegt, dass er das festgesetzte Einkommen nicht erreicht hat. In der Folge musste dem Gläubiger ein Verlustschein ausgestellt werden. Deliktbetrag: CHF 559.20.