4 minimumberechnung, wurde die Pfändung am 27.10.2014 durch das Betreibungsamt neu vollzogen. Mit Verfügung vom 19.11.2014 wurde in derselben Pfändungsgruppe neu ein Betrag von monatlich CHF 250.00 festgesetzt, beginnend ab sofort bis zum 11.09.2015. Die Pfändungsurkunde wurde dem Beschuldigten am 19.11.2014 eröffnet und ist in Rechtskraft erwachsen. Mit Schreiben vom 04.05.2015, sowie vom 11.09.2015, wurde der Beschuldigte durch das Betreibungsamt für die ausstehenden Beträge gemahnt.