__ vom Verdienst des Beschuldigten einen Betrag von CHF 710.00 pro Monat, beginnend am 11.09.2014 bis zum 11.09.2015. Aufgrund der Einsprache des Beschuldigten vom 27.4.2014 [recte: 27.9.2014] betreffend dem hohen Einkommen in der Existenz-