128 f.). C.________, die Ehefrau des Beschuldigten, teilte am 25.9.2017 mit, der Beschuldigte sei u.a. aus gesundheitlichen Gründen ausserstande, eine schriftliche Berufungsbegründung einzureichen (pag. 132). Daraufhin wurde der Beschuldigte mit Verfügung vom 28.9.2017 aufgefordert, ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches seine aktuelle Erkrankung und die Dauer derselben belege. Gleichzeitig wurde dem Beschuldigten die Frist zur Einreichung der schriftlichen Berufungsbegründung bis zum 16.10.2017 erstreckt (pag. 139 f.).