2 2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 5.5.2017 meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte) am 14.5.2017 frist- und formgerecht die Berufung an (pag. 76). Mit Berufungserklärung vom 8.8.2017 focht der Beschuldigte das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich an. Er beantragte sinngemäss, er sei von den Vorwürfen des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und der Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte freizusprechen (pag. 111 ff.).