Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt F.________ für die amtliche Verteidigung von E.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit insgesamt CHF 45‘299.60. E.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung im Umfang von CHF 27‘179.75 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt F.________ entsprechend die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 6‘588.55, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).