1. zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt; 2. zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 29‘678.20; 3. zur Bezahlung der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 5‘000.00. II. C.________ wird freigesprochen: