4. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. 124 V. Weiter verfügt wurde: 1. Die bei den von der EBK / FINMA i.S. O.________ Genossenschaft eingesetzten Liquidatoren AC.________ Rechtsanwälte erhobenen Geschäftsunterlagen der O.________ Genossenschaft (214 Ordner sowie ein Karton mit Inhalt) werden nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils an diese zurückgegeben.