Das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts (Kollegialgericht) vom 6. Februar 2017 ist insofern in Rechtskraft erwachsen, als: I. A.________ freigesprochen wurde: 1. von der Anschuldigung der qualifizierten Veruntreuung, angeblich mehrfach begangen ca. im Mai 2005 und im September 2005 namentlich in Biel und Umgebung im Rahmen der O.________ Genossenschaft zum Nachteil von zwei Kapitaleinzahlern im Zusammenhang mit Anteilscheinen im Deliktsbetrag von insgesamt CHF 21‘000.00 (Ziff. I.A.1.5. der Anklageschrift vom 4. Mai 2016),