33. Amtliches Honorar Rechtsanwalt Dr. H.________ Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. H.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten 4 im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 36‘936.00. Die Beschuldigte 4 hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 36‘936.00 zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Das oberinstanzliche amtliche Honorar von Rechtsanwalt Dr. H.________ wird mit separatem Beschluss bestimmt.