Auch ein Vergleich mit dem Verteidigungsaufwand für die Beschuldigte 4 ist offensichtlich nicht sachgerecht, war dieser angemessene Aufwand mit Blick auf die Beschränkung auf den Sachverhaltskomplex N.________ doch erheblich kleiner. Eine Kürzung wäre zudem konkret zu begründen. So hätte die Vorinstanz darzulegen, welche Posten in welchem Umfang nicht angemessen sind. Vorliegend macht Rechtsanwalt F.________ zwar auch (nicht näher begründeten) administrativen Aufwand geltend, welcher grundsätzlich nicht zu entschädigen ist.