Zu Recht macht Rechtsanwalt F.________ geltend, dass eine Pauschalisierung des Aufwands weder tatsächlich möglich noch sachgerecht ist, hängt der angemessene Aufwand doch insbesondere auch von der Person des Beschuldigten ab. Zudem ist gerade vorliegend nicht ersichtlich, wieso der für die Verteidigung des Beschuldigten 3 angefallene Aufwand erheblich niedriger sein sollte als derjenige des Verteidigers des Beschuldigten 1. Auch ein Vergleich mit dem Verteidigungsaufwand für die Beschuldigte 4 ist offensichtlich nicht sachgerecht, war dieser angemessene Aufwand mit Blick auf die Beschränkung auf den Sachverhaltskomplex N._____