Er hat daher 90 % der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 4‘500.00, zu bezahlen. Die restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 500.00 trägt der Kanton Bern. Die Beschuldigte 4 obsiegt bezüglich der beiden von ihr beantragten Freisprüche, wurde jedoch bezüglich dreier Anklagepunkte schuldig erklärt. Sie trägt daher 2/3 der auf sie entfallenden Verfahrenskosten, ausmachend CHF 2‘000.00. Die restanzlichen Verfahrenskosten trägt der Kanton Bern.